Statuten und Reglemente
Sie können hier die Statuten und Reglemente der AGW ansehen oder herunterladen.
Zuständigkeit für die technischen Installationen
Die AGW ist zuständig für die technischen Installationen in den Bereichen Signalzubringer und Teilnehmeranschluss bis zum Signalübergabepunkt einer Liegenschaft. Damit die Netzqualität im Gebäude bezüglich Rückwegtauglichkeit für die Digitaldienste im Hybrid-Fiber-Coax-Netz (HFC) sichergestellt ist, wird diese vor Inbetriebnahme im Haus durch die AGW geprüft. Kunden, deren Liegenschaft mit Glasfaserkabel bis zum Hausübergabepunkt erschlossen ist, können die Hausverkabelung gemäss vorgegebenen Spezifikationen erstellen lassen.
Zuständigkeit für den Transport von Inhalten und Programmen
Die AGW ist Eigentümerin des Kabelnetzes in Wiesendangen und versteht sich in diesem Sinne als reiner Signaltransporteur.